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Enrico Dienel / 27.02.2011

Einfahrverbot für Dampfloks?

Die neuen "Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der DB Station&Service AG", welche ab April 2011 gelten sollen, ist unter 4.6 zu lesen:
Dampflokbetriebene Züge dürfen in unterirdischen Personenverkehrsanlagen sowie in Bahnhöfe mit Hallendach nicht einfahren.
Ist das das Aus für Fahrten nach Dresden, Görlitz oder Cottbus?

Die SZ schreibt dazu am 29.09.2010:

Eisenbahnfreunde bangen um Dampflokfahrten

Löbau. Die Ostsächsischen Eisenbahnfreunde fürchten, 2011 viele Sonderfahrten mit der vereinseigenen Dampflok nicht mehr anbieten zu können. Grund sind neue Nutzungsbedingungen für Bahnhöfe der Deutschen Bahn ab April 2011. Darin steht, dass Dampflokomotiven in Bahnhöfe mit Hallendach nicht mehr einfahren dürfen. „Dann können wir zum Beispiel Görlitz nicht mehr anfahren“, sagt Vereinschef Alfred Simm. (SZ/tbe)

ölgefeuerte Schnellzugdampflok 01-0509 in Dresden
ölgefeuerte Schnellzugdampflok 01-0509 in Dresden
Foto: Stephan Sieber
Aktuell: Die Bundesnetzagentur, unter anderem zuständige Genehmigungsbehörde für Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für Eisenbahninfrastrukturen, hat das Einfahrtsverbot von Dampflokomotiven in Verkehrsstationen mit Hallendachkonstruktionen gekippt. Nun gibt es „nur“ noch ein Problem mit Anlagen, die durch Rauchmelder gesichert werden. Aber auch dort muss die Durchfahrt von Dampflokomotiven ggf. unter Auflagen gestattet werden (RG).